Früher funktionierte dieses System gut, doch die Zukunft sieht anders aus:
- Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren.
Gab es früher ein Verhältnis von eins zu eins (ein Arbeitsnehmer finanziert einen Rentner), so liegt es heute schon bei eins zu zwei. Die Tendenz ist alarmierend und geht weiter nach unten. Die Renten werden in den nächsten Jahren zwangsläufig sinken, die Beiträge dementsprechend steigen.
Zur gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte zählen auch:
- die Beamtenversorgung (Pflichtsystem der Beamten)
- die Alterssicherung der Landwirte (Pflichtsystem für alle Landwirte)
- berufsständische Versorgungswerke (Pflichtsystem für Angehörige der in Kammern organisierten freien Berufe, zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, etc.).
2. Säule – Die Betriebliche Vorsorge
Eine zweite Möglichkeit, sich für das Alter abzusichern, bietet die Betriebliche Vorsorge. Man kann sicherlich behaupten, dass diese Art relativ kostengünstig ist und darüber hinaus steuerlich gefördert wird, vor allem in Kombination mit der Riesterrente (nicht sozialversicherungspflichtig). Ein weiterer Pluspunkt ist die Bezuschussung durch den Arbeitgeber. Im Jahre 2002 wurde ein Gesetz verabschiedet, dass Arbeitnehmer Teile ihres Einkommens (bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze) zum Zwecke der Altersvorsorge ansparen können. Fünf verschiedene Möglichkeiten sind hierzu geschaffen worden:
- Direktzusage
- Direktversicherung (über einen externen Versorgungsträger)
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
Bei allen Varianten ist natürlich abzuwägen, welche zum jeweiligen Lebensumstand passt und welche Art der Vorsorge die beste Absicherung bietet. Seit 2009 gibt es allerdings eine ein- schneidende Änderung - waren die Beiträge bis dahin von Sozialabgaben befreit, so werden ab diesem Zeitpunkt circa 20 Prozent vom Sparbetrag für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Trotzdem bleibt eine betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer rentabel, da sie durch Steuer- und Kostenvorteile beziehungsweise Zulagen immer noch hohe Renditen bringen kann.
Wichtig ist für Sie zu wissen, dass die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialver- sicherungspflichtig ist.
Somit ist die betriebliche Altersvorsorge die wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge.
3. Säule – Die Private Altersvorsorge
Eine zusätzliche, private Absicherung für das Alter ist heutzutage unerlässlich und genau so wichtig wie der Beitrag zur gesetzlichen oder betrieblichen Vorsorge. Der Staat empfiehlt dies schon seit längerem, aber ein Umdenken bei den Menschen findet eher langsam statt. Wenn mit Rentenbeginn das Einkommen wegfällt, die gesetzliche und/oder betriebliche Rente aber nicht ausreicht, den Lebensstandard zu sichern, entsteht die so genannte Versorgungslücke. Diese Lücke lässt sich dann nur durch eine private Vorsorge schließen. Darüber hinaus beinhaltet diese auch meistens die Absicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit und den Schutz der Hinterbliebenen.
Ein wichtiger Aspekt für die private Vorsorge ist der Faktor Zeit. Je früher man beginnt, desto besser. Durch die Zins und Zinseszinsentwicklung bei einem langen Anlagehorizont können hohe Beträge gespart werden. Es lohnt sich auf jeden Fall früh anzufangen, auch wenn der monatliche Beitrag erst einmal geringer ist.
Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten für die Rente zu sparen. Ob Sie sich bei der privaten Vorsorge nun für
- Aktien- oder Investmentfonds
- Immobilien
- festverzinsliche Wertpapiere oder
- private Rentenversicherungen
entscheiden, spielt die geringere Rolle. |